Die häufigsten Fragen und Antworten gebündelt

Hier sind ein paar Fragen, die uns die movegreen Community gestellt hat.

Über movegreen

Wer steckt hinter movegreen?

Als Ingenieure für Fahrzeug- und Energietechnik sowie Erneuerbare Energien beschäftigen wir uns seit vielen Jahren aus voller persönlicher Überzeugung mit dem Thema Nachhaltigkeit in der Mobilität. Hier findest Du mehr Details über uns und hier weitere Infos zu unseren Partnern.

Gemeinsam wollen wir Euch ein begeisterndes Kundenerlebnis für ehrlich klimafreundliche Mobilität mit Eurem Auto erschaffen.

Ist movegreen ein Non-Profit Unternehmen?

Nein, movegreen gibt die Kosten der Klimakraftstoffe 1-zu-1 an seine Kunden weiter, benötigt aber für den Service eine Gebühr.

Wie wird das Geld verwendet?

Wir reichen die Kosten der Klimakraftstoffe und deren Inverkehrbringung direkt ohne eine Gewinnmarge an unsere Kunden weiter. Darüber hinaus erheben wir eine Servicegebühr, um ein attraktives Kundenerlebnis zu ermöglichen, unser Qualitätsversprechen einzuhalten und schon die kleinste CO₂-Reduktion durch unseren externen Zertifizierer für Euch absichern zu lassen. Bei unseren Jahresangeboten machen die Kraftstoffkosten den Löwenanteil aus. Bei kurzen Einzelstrecken ist der Service-Anteil höher, damit wir den gleichhohen Qualitäts- und Prozessstandard halten können.

CO₂-Reduktion

Wie reduziert movegreen CO₂?

Bei der Verbrennung von Kraftstoffen aus Erdöl wird neues fossiles CO₂ in die Erdatmosphäre freigesetzt, dass die Erderwärmung beschleunigt.

Jeder Liter Klimakraftstoff ersetzt einen Liter Erdölkraftstoff im Kraftstoffmarkt. Hier findest Du mehr zu unseren Klimakraftstoffen und warum diese kein fossiles CO₂ in die Erdatmosphäre freisetzen.

Je mehr Kunden den Service von movegreen nutzen, desto mehr Klimakraftstoff gibt es am Kraftstoffmarkt und desto weniger fossiles CO₂ wird freigesetzt. Wenn diese Mission erfüllt ist, gibt es nur noch Klimakraftstoff am Kraftstoffmarkt und alle Autofahrer sind ehrlich klimafreundlich unterwegs. Du kannst jetzt Teil dieser Mission sein. Hier findest Du mehr zu unserer Mission.

Warum pflanzt movegreen nicht einfach Bäume?

Der größte Unterschied zum Pflanzen von Bäumen ist, dass durch movegreen für Mobilität verhindert wird, dass überhaupt zusätzliches CO₂ in die Atmosphäre gelangt. Indem für Dich Erdölkraftstoffe durch Klimakraftstoffe ersetzt werden, arbeiten wir direkt an der Ursache des Problems. Durch das Pflanzen von Bäumen kann sich hingegen nichts an den Vorgängen im fossilen Kraftstoffsystem ändern und es gelangt im Verkehr weiterhin zusätzliches CO₂ in die Atmosphäre.

Trotzdem ist das kontrollierte Pflanzen und Schützen von Bäumen eine gute Möglichkeit CO₂ Emissionen auszugleichen, die sich nicht vermeiden lassen.

Was ist das 1,5 Grad Klimaziel?

Das Klimaabkommen von Paris ist die erste umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz COP21 geschlossen mit fast 190 Vertragsparteien/Nationen. Das Übereinkommen schlägt die Brücke zwischen den derzeitigen politischen Strategien und der vor dem Ende des Jahrhunderts zu erzielenden Klimaneutralität. Die Staaten einigen sich u.a. auf das langfristige Ziel den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Die aktuellen Ambitionen fokussieren ein 1,5°C Klimaziel, da dies die irreversiblen Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würde. Daraus geht die Notwendigkeit hervor, möglichst schnell keine neuen fossilen CO₂-Emissionen zu erzeugen. Für den Verkehr bedeutet dies, dass spätestens im Jahr 2050 eine CO₂-Neutralität erreicht sein muss. Bis 2050 gelten unterschiedliche Etappenziele, sodass heute etwa 25% CO₂-Reduktion im Verkehr erforderlich sind, um das Paris-Ziel zu erfüllen. In unserem CO₂-Check erkennst Du es an einem kleinen Eifelturm i Schieberegler.

Für movegreen bedeutet dies, dass wir ein pariskonformes Angebot ab 25% CO₂-Reduktion anbieten können. Dieser Wert wird in den kommenden Jahren bis 2050 stetig auf 100% ansteigen. Wir werden unseren Kunden in jedem Jahr ein pariskonformes Angebot machen. Mehr Details dazu findest Du unten unter Unser Qualitätsversprechen.

Wäre es nicht besser einfach gar nicht mehr Auto zu fahren?

Autofahren zu vermeiden, ist die effektivste Art um CO₂ zu sparen.

Allerdings lassen sich manche Autofahrten nicht vermeiden - genau hier setzt unsere Lösung an:

Durch innovative Klimakraftstoffe, die nur recyceltes CO₂ enthalten, können die heutigen fossilen CO₂-Emissionen um bis zu 100% reduziert werden. Dies erfüllt dann bereits heute die Klimaziele für das Jahr 2050.

Es existieren heute sogar schon Kraftstoffoptionen, die mehr als 100% CO₂-reduziert sein können. Dies ist möglich, weil im Gesamtprozess mehr CO₂ aus der Atmosphäre entnommen wird, als später im Kraftstoff recycelt und dann bei der Verbrennung wieder freigesetzt wird.

Klimafreundlicher Kraftstoff

Was sind Klimakraftstoffe?

Die Klimakraftstoffe für movegreen werden nicht aus Erdöl hergestellt.

Sie werden aus organischen Rest- und Abfallstoffen (Bio-Fuels) oder synthetisch aus Erneuerbaren Energien und dem CO₂ aus der Atmosphäre (e-Fuels) erzeugt. Dadurch haben sie einen geschlossenen CO₂-Kreislauf und tragen so aktiv zum CO₂-Recycling und einer Kreislaufwirtschaft bei.

Bei uns dürfen Klimakraftstoffe nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion stehen und müssen die gültigen EU-Gesetze und Kraftstoffnormen erfüllen. Als Klimakraftstoff kommen bei movegreen daher nur die in der Renewable Energy Directive (REDII) der EU anerkannten Kraftstoffe zum Einsatz.

Das movegreen Qualitätsversprechen erfüllen folgende Kraftstoffe:

  • Innovative Klimakraftstoffe aus organischen Rest- und Abfallstoffen (Bio-Fuels) wie Klärschlamm, Gülle, land- und forstwirtschaftlichen Reststoffen, Reststoffen der Lebensmittelproduktion, Hausmüll, Holzabfällen, Algen, Hefen
  • Synthetische Klimakraftstoffe (e-Fuels) aus mit Hilfe von grünem Strom in besonders wind- und sonnenreichen Regionen der Erde erzeugtem Wasserstoff und CO₂ aus der Atmosphäre.

Mehr Details dazu findest du unter Unser Qualitätsversprechen.

Wieso sind Klimakraftstoffe klimafreundlich?

Durch den Einsatz von Klimakraftstoffen werden keine neuen CO₂-Emissionen in die Atmosphäre freigesetzt, während bei der Verbrennung von Kraftstoffen aus Erdöl neues CO₂ in die Erdatmosphäre gelangt. Klimakraftstoff ersetzt Erdölkraftstoff im Gesamtsystem, daher wird weniger Erdöl gefördert und verbrannt.

Unsere innovativen Klimakraftstoffe werden z.B. aus Resten und Abfällen von Biomasse hergestellt. Diese Biomasse hat beim Heranwachsen der Pflanzen Kohlenstoff (C) in Form von CO₂ aus der Erdatmosphäre aufgenommen. Bei unseren synthetischen Klimakraftstoffen wird u.a. das CO₂ aus der Atmosphäre durch technische Verfahren aufgenommen (Direct Air Capture Technologie, DAC). Bei ihrer Verbrennung wird nur so viel CO₂ freigesetzt, wie beim Heranwachsen der Pflanzen oder beim technischen Verfahren aufgenommen wurde. Diesen geschlossenen Kreislauf kann man daher auch als CO₂-Recycling bezeichnen. Der geschlossene Kreislaufprozess macht Klimakraftstoffe ehrlich klimafreundlich.

Stehen die Klimakraftstoffe in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion?

Nein, durch den ausschließlichen Einsatz von organischen Rest- und Abfallstoffen in der Herstellung stehen unsere Klimakraftstoffe nicht in einer Flächen- oder Nutzungs­konkurrenz mit der Lebens­mittel­produktion. Außerdem werden für die Herstellung unserer Klima­kraftstoffe keine Wälder abgeholzt.

Können Klimakraftstoffe den Gesamtbedarf decken?

Mit Klimakraftstoffen können wesentliche Anteile aller Verkehrsträger versorgt werden. Die endgültig verfügbaren Mengen sind heute noch nicht bekannt und werden hauptsächlich durch die Nachfrage bestimmt.

Für Bio-Kraftstoffe sind die Rohstoffe absolut betrachtet natürlich begrenzt. Relativ gesehen wird aber bisher nur ein Bruchteil des Potenzials für Rest- und Abfallstoffe genutzt und ist längst nicht erschöpft.

Bei synthetischen Kraftstoffen ist das theoretische Potenzial unbegrenzt. Ihre Produktion wird zukünftig mit hoher Effizienz in sonnen- und windreichen Ländern stattfinden und von dort mit den heute bereits etablierten Transport- und Logistik­verfahren in alle Welt verteilt.

Warum ist klimafreundliches Autofahren heute noch teuer?

Erdöl kann einfach und kostengünstig aus dem Boden gewonnen werden. Außerdem sind Kraftstoffe aus Erdöl seit Jahrzehnten etabliert und ihre Förderung und Herstellung wurde in Raffinerien optimiert. Die Investitionen in Herstellung und Infrastruktur wurden in der Vergangenheit getätigt und sind größtenteils abgeschrieben. Dadurch sind Kraftstoffe aus Erdöl heute noch günstiger als Klimakraftstoffe.

Der weitere Ausbau von Anlagen zur Herstellung von Klimakraftstoffen erfordert hohe Neuinvestitionen, die nur dann zustande kommen, wenn es Marktanreize durch eine hohe Kundennachfrage gibt. Bei steigender Kundennachfrage refinanzieren sich die Investitionen und daraus folgende Skalierungseffekte machen Klimakraftstoffe zukünftig preiswerter.

movegreen setzt sich deshalb aktiv für das Marktwachstum von Klimakraftstoffen ein. Zukünftig können diese dann allen Autofahrern zu attraktiven Preisen zur Verfügung stehen.

Wie wird die Herstellung von Klimakraftstoffen kontrolliert bzw. zertifiziert?

Um die hohen Qualitätsansprüche von movegreen zu erfüllen, werden nur Nachhaltigkeitsnachweise von Klimakraftstoffen beschafft, die dem staatlichen System für nachhaltige Biomasse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entstammen. Durch die mit diesem System verbundenen Zertifizierungs­systeme ist rechts­verbindlich sichergestellt, dass die Herstellung der Klimakraftstoffe auf denen die Nachweise basieren, entlang der gesamten Wert­schöpfungs­kette nach den geltenden Vorgaben der EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeit von Biomasse und den daraus hergestellten Biokraft- und Brennstoffen erfolgt.

Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) des Europäischen Parlaments und Rates vom 11.12.2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen – Neufassung Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Darüber hinaus ist sichergestellt, dass movegreen nur Nachweise auf Basis in Deutschland zugelassener Klimakraftstoffe (inkl. Ausgangsstoffe) verwendet.

Durch die ausschließliche Beschaffung von Nachweisen aus dem amtlichen System stellt movegreen folglich sicher, dass das an Euch gerichtete Qualitäts­versprechen „ehrlich klimafreundlich“ verlässlich erfüllt wird.

Bilanzierung

Warum kann ich Klimakraftstoffe in Deutschland nicht direkt an der Tankstelle tanken?

Unsere Partner stellen bereits heute große Mengen an klimafreundlichem Kraftstoff her und bringen diese bereits heute in einigen Ländern direkt an die Tankstelle z.B. in Skandinavien und Italien, in Deutschland aber leider bisher nur selten und vereinzelt.

Deshalb werden Klimakraftstoffe heute in Deutschland hauptsächlich den Erdöl­kraft­stoffen nur in geringen Mengen beigemischt, den gesetzlich vorgeschriebenen Quoten entsprechend. Die handelsüblichen Kraftstoffe B7, E5 und E10 enthalten heute bereits flächen­deckend bis zu 10% beigemischte Klimakraftstoffe. In kleinen Mengen tanken also bereits heute alle Autofahrer in Deutschland die beigemischten Klimakraftstoffe.

Der Service von movegreen möchte diese Mengen durch zusätzliche Kunden­nachfrage über die gesetzlichen Quoten hinaus kontinuierlich erhöhen und so einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr leisten. Dabei legen wir sehr viel Wert auf Qualität, weshalb wir zugleich die Konkurrenz zur Lebens­mittel­produktion ausschließen und gültige EU-Gesetze und Kraftstoff­normen voraussetzen.

Wie kommt der Klimakraftstoff an die Tankstelle?

Damit unsere Klimakraftstoff im amtlichen Nachweisregister des Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erfasst werden dürfen, müssen diese von unseren Lieferanten in Deutschland an die Tankstellen gebracht werden (Inverkehrbringung). Dazu werden sie zunächst in zentrale Zoll-Tanklager gefüllt. Dort werden sie innerhalb der gültigen Kraftstoffnormen (DIN) den herkömmlichen Kraftstoffen beigemischt. Danach werden sie wie alle Kraftstoffe an diverse Tankstellen in Deutschland gebracht und können dort von einer Vielzahl von Autofahrern getankt werden. Wir verrechnen aber die in den Tanklagern eingespeisten Liter Klimakraftstoff direkt mit den Fahrzeugen unserer Kunden. Mehr zum movegreen-Service findest Du unter unsere Lösung.

Warum fahre ich CO₂-reduziert, obwohl ich die Klimakraftstoffe nicht selber tanke?

Für eine bessere CO₂-Bilanz ist es tatsächlich nicht von Belang, ob Du oder ein anderer sein Auto mit Klimakraftstoff betankt. Ausschlaggebend ist, dass die CO₂-Reduzierung eines Klimakraftstoffs Dir direkt zugeordnet ist, weil Du damit die CO₂-Emissionen Deines Autofahrens ausgleichst. So beeinflusst Du sehr individuell und verursachungsgerecht Deine CO₂-Bilanz und veränderst außerdem den physischen Kraftstoffmix positiv weg von Erdölkraftstoffen hin zu Klimakraftstoffen für alle Autofahrer.

So machen wir das mit movegreen möglich: Die von allen unseren Kunden getankten Kraftstoffmengen werden auf unserer Plattform zentral erfasst und durch eine entsprechende Menge an Klimakraftstoff z.B. durch Beimischung in zentrale Tanklager ausgeglichen. Das belegen amtlich registrierte Nachweise. Dabei werden Erdölkraftstoffe 1-zu-1 ersetzt. Deine CO₂-Bilanz ist dann so ausgeglichen, wie Du es für Dein Fahrzeug individuell festgelegt hast. Dies stellt unser unabhängiger Zertifizierer übergreifend sicher.

Wie wird die CO₂-Einsparung von Klimakraftstoff berechnet?

Der gesamte Prozess - von den Einsatzstoffen in der Vorkette über den Herstellungs­prozess und die Transport­kette bis hin zum Einsatz im Verkehr - wird detailliert in einer CO₂-Bilanz für Klima­kraftstoffe erfasst. Auch hierfür gilt die Europäische Gesetzgebung RED II.

Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) des Europäischen Parlaments und Rates vom 11.12.2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen – Neufassung Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Diese Berechnung gibt an, welche CO₂-Reduktion ein Klima­kraftstoff gegenüber einem fossilen Referenz­kraftstoff erreicht und wird verbindlich in einem amtlichen Nach­haltig­keits­nach­weis dokumentiert.

Unser Qualitätsversprechen

Was ist das movegreen Qualitätsversprechen?

Fahre dein Auto mit movegreen ehrlich klimafreundlich!

Du interessierst Dich dafür, wie movegreen dieses zentrale Qualitätsversprechen für Dich erfüllt?

Lese gerne weiter und erfahre, wie wir für Dich arbeiten.

 

Nachhaltigkeitsnachweise für Klimakraftstoffe

movegreen beschafft gemeinsam mit Geschäftspartnern sogenannte Nach­haltig­keits­nach­weise.

Es werden von movegreen ausschließlich zum Zeitraum der Transaktion offiziell gültige Nach­haltig­keits­nach­weise beschafft.

Als gültig gelten zum jeweiligen Beschaffungs­zeitpunkt Nach­haltig­keits­nach­weise aus dem laufenden Kalenderjahr (Ausstellungsjahr) bis zum Ablauf des 15. April (gesetzlicher Stichtag gemäß §37c des Bundes-Immissions­schutz­gesetz, BImSchG) des auf das Ausstellungs­jahr folgenden Kalender­jahres. Zum Beispiel kann ein Nach­haltig­keits­nach­weis mit dem Ausstellungs­jahr 2023 bis maximal zum 15. April 2024 in die Datenbank von movegreen eingetragen werden.

movegreen beschafft die Nach­haltig­keits­nach­weise grundsätzlich vor dem Verkauf von Kunden­zertifikaten. Die CO₂-Reduktion ist somit zum Zeitpunkt des Verkaufs des Kunden­zertifikats bereits erbracht. Um eine sinnvolle zeitliche Nähe zwischen der tatsächlich erfolgten CO₂-Reduktion und dem Verkauf des Kunden­zertifikates an die Kunden sicher­zu­stellen, werden die Nach­haltig­keits­nach­weise in die Datenbank im Backend der WEB-Plattform mit einer maximalen Laufzeit bis zum 15. April (gesetzlicher Stichtag gemäß §37c des Bundes-Immissions­schutz­gesetz, BImSchG) des bezug­nehmend auf das Ausstellungs­jahr übernächsten Jahres eingebucht. Das bedeutet beispielhaft, dass ein Nach­haltig­keits­nach­weis mit dem Ausstellungs­jahr 2023 mit einer maximalen Laufzeit bis zum 15. April 2025 in die Datenbank eingebucht wird. Die CO₂-Reduktion aus Nach­haltig­keits­nach­weisen mit dem Ausstellungs­jahr 2023 kann also nur bis zum Stichtag des 15. April 2025 in Form von Kunden­zertifikaten verkauft werden. Der Verkauf der CO₂-Reduktion durch movegreen erfolgt damit zeitlich bis maximal 15,5 Monate nach Ende des Ausstellungs­jahres des Nach­haltig­keits­nach­weises.

Zum Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt­einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelt­einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelt­einwirkungen vorzubeugen.

Um die hohen Qualitäts­ansprüche von movegreen zu erfüllen, werden nur Nachweise beschafft, die dem staatlichen System für nachhaltige Biomasse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entstammen. Durch die mit diesem System verbundenen Zertifizierungs­systeme ist rechts­verbindlich sicher­gestellt, dass die Herstellung der Klimakraftstoffe auf denen die Nachweise basieren, entlang der gesamten Wert­schöpfungs­kette nach den geltenden Vorgaben der EU-Gesetz­gebung zur Nach­haltig­keit von Biomasse und den daraus hergestellten Biokraft- und Brennstoffen erfolgt.

Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) des Europäischen Parlaments und Rates vom 11.12.2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen – Neufassung Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Darüber hinaus ist sichergestellt, dass movegreen nur Nachweise auf Basis in Deutschland zugelassener Klimakraftstoffe (inkl. Ausgangsstoffe) verwendet.

Durch die ausschließliche Beschaffung von Nachweisen aus dem amtlichen System stellt movegreen folglich sicher, dass das an Euch gerichtete Qualitäts­versprechen „ehrlich klimafreundlich“ verlässlich erfüllt wird.

Zum eigenen Qualitäts­anspruch von movegreen müssen noch zusätzliche Kriterien erfüllt sein, damit Nachweise für unseren Service geeignet sind. Diese Kriterien gehen teilweise über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus:

  • Es werden nur abfallbasierte oder fortschrittliche Bio-Kraftstoffe verwendet, die in keinerlei Konkurrenz zur Nahrungs­mittelerzeugung stehen.
  • Ausgangsstoffe, die im Kontext der Nachhaltigkeit kritisch einzustufen sind, werden von movegreen grundsätzlich ausgeschlossen. Folgende Ausgangs­stoffe werden von movegreen grundsätzlich ausgeschlossen:
    • Palmöl und Reste der Palmöl­produktion
    • Tierreste und sonstige Abfälle der Fleisch­produktion
  • Es werden grundsätzlich nur e-Fuels verwendet, die mit Erneuerbaren Energien und atmosphärischem (z.B. Direct Air Capture, DAC) oder biogenem CO₂ (z.B. Biogas-Anlagen) erzeugt wurden.

Die für die Erzeugung von e-Fuels verwendeten Erneuerbaren Energien müssen die Kriterien der Zusätzlichkeit erfüllen und/oder aus besonders wind- und sonnen­reichen Regionen der Erde stammen.

Ergibt die Evaluation durch movegreen nicht erfüllte Kriterien, werden die Nachweise nicht eingesetzt.

Ausbuchung von Nachhaltigkeitsnachweisen

Durch movegreen werden Nach­haltig­keits- bzw. CO₂-Zertifikate (Kundenzertifikate) an Kunden verkauft, die auf beschafften Nach­haltig­keits­nach­weisen basieren. Die Nachweise werden nach der Besitz­übernahme auf einem bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingerichteten „Sackgassen-Konto“ von movegreen ausgebucht. Von dort können keine Nachweise mehr weitertransferiert werden. Durch „Konto­auszüge“ bei der Bundesanstalt kann demnach jederzeit amtlich nachgewiesen werden, welche Nachweise movegreen zur Ausgabe von Kunden­zertifikaten unwiderruflich ausgebucht hat.

Buchung auf der movegreen Kundenplattform

Die Online-Plattform von movegreen ist die zentrale Kunden­plattform. Hier stellen wir detaillierte und aktuelle Informationen über den Service von movegreen und die zur CO₂-Reduktion eingesetzten Klima­kraftstoffe (Bio-Fuels, e-Fuels) bereit. Mit unserem CO₂-Check könnt Ihr hier Eure persönlichen Kunden­zertifikate für CO₂-reduzierte Mobilität erstellen und buchen.

Zu diesem Zweck gebt Ihr beim Buchungs­prozess zunächst Eure Fahrzeug- und Betriebsdaten im CO₂-Check ein.

Als Hilfestellung bei der Eingabe der Verbrauchs­daten Eurer Fahrzeuge stellt die movegreen AG Euch auf der WEB-Plattform eine Verbrauchs­schätzung auf Basis einer Datenbank mit Fahrzeug- und Verbrauchs­daten zur Verfügung. Als Datenquelle für diese Datenbank nutzt die movegreen AG öffentlich zugängliche Daten über den Kraftstoff­verbrauch der in Deutschland zugelassenen Personen­kraft­wagen­modelle.

Um diese Zulassungs­daten möglichst gut an den realen Verbrauch im Kunden­betrieb anzupassen, werden diese Daten für die Angabe der Verbrauchs­schätzung in unserem CO₂-Rechner noch mit einem Real­verbrauchs­faktor von 1,2 multipliziert. Dieser Real­verbrauchs­faktor ist ein eigener Erfahrungs­wert der movegreen AG, basierend auf Literatur­angaben und Kundenumfragen.

Da die movegreen AG keine Gewähr­leistung für die Über­einstimmung der eigenen Verbrauchs­schätzung mit Eurem tatsächlichen Kunden­verbrauch übernehmen kann, müsst Ihr bitte die vorgeschlagene Verbrauchs­schätzung an Eure eigenen Erfahrungs­werte oder Bord­computer­daten anpassen. Unser Kunden­zertifikat bezieht sich nach Eurer Buchung auf diese durch Euch verifizierte oder angepasste Verbrauchs­angabe.

Der CO₂-Check berechnet anschließend auf Basis der von Euch eingegebenen bzw. verifizierten Verbrauchs­daten Eure aktuellen CO₂-Emissionen auf Basis der Nutzung fossiler Kraftstoffe.

Diese tatsächlichen Treib­haus­gas­emissionen berechnen sich durch Multiplikation der von Euch angegebenen Verbrauchs­daten, mit den spezifischen Energie­gehalten gemäß §37b des Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG) für fossilen Otto­kraft­stoff (Benzin) oder für fossilen Diesel­kraft­stoff mit den in § 10 der 38. Bundes-Immissions­schutz­verordnung (BImSchV) seit 2018 festgelegten spezifischen THG-Emissions­werten für Otto- oder für Diesel­kraft­stoffe.

Zum Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt­einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelt­einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelt­einwirkungen vorzubeugen.

Zur 38. Bundes-Immissions­schutz­verordnung (BImSchV): Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions­schutz­gesetzes 1, 2 (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treib­haus­gas­minderung bei Kraftstoffen). Diese Verordnung regelt Modalitäten zur Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach §37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit §37a Absatz 4 des Bundes-Immissions­schutz­gesetzes und zu den Berichts­pflichten nach §37f des Bundes-Immissions­schutz­gesetzes.

Anschließend wählt Ihr auf Basis dieser berechneten CO₂-Emissionen für eine einzelne Fahrt oder für einen Nutzungs­zeit­raum von 1 Jahr die gewünschte CO₂-Reduktion von 0−100% individuell aus. Diese Auswahl erfolgt durch Nutzung des in den Buchungs­prozess integrierten movegreen Schiebere­glers. Dieser Schiebe­regler zeigt Euch als zusätzliche Unterstützung bei der Buchung die zum jeweiligen Zeitpunkt zur Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele erforderliche CO₂-Reduktion an. Die Berechnung dieser erforderlichen CO₂-Reduktion erfolgt nach dem Bundes-Klima­schutz­gesetzt (KSG).

Zum Bundes-Klima­schutz­gesetz (KSG): Zweck ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klima­wandels die Erfüllung der nationalen Klima­schutz­ziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden dabei berücksichtigt. Die Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klima­rahmen­konvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durch­schnitts­temperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Beim Abschluss der Buchung erstellt movegreen Euch auf Basis Eurer Eingaben im CO₂-Check Euer persönliches Kunden­zertifikat für die gewünschte CO2-Reduktion.

Zur tatsächlichen Erbringung dieser CO₂-Reduktion bucht unsere Kunden­plattform die entsprechenden Klima­kraftstoffen (in Liter) bzw. damit verbundener CO₂-Reduktion (in kg CO₂) aus amtlich registrierten Nach­haltig­keits­nach­weisen aus. Die Berechnung dieser CO₂-Reduktion erfolgt dabei strikt auf Basis der offiziellen Daten und Abgaben der in die movegreen Datenbank eingepflegten, amtlichen Nach­haltig­keits­nach­weise.

Zur Sicherstellung der hohen Qualitäts­ansprüche von movegreen gegenüber Euch als Kunden, werden alle für die Ausstellung der Kunden­zertifikate relevanten Berechnungs­prozesse sorgfältig geprüft und darüber hinaus unabhängig auditiert und zertifiziert.

Kundenzertifikate von movegreen

Nach dem Buchungs­prozess auf der Kunden­plattform erhaltet Ihr in einer E-Mail Euer persönliches Kunden­zertifikat digital als PDF-Dokument von uns.

Das Kunden­zertifikat weist Euch, auf Basis Eurer eingegebenen Fahrzeug- und Betriebsdaten, die von Euch persönlich gewünschte CO₂-Reduktion für Eure individuelle Mobilität aus.

Da movegreen keine Gewähr­leistung für die Richtigkeit der von Euch eingegebenen Daten und deren Über­einstimmung mit den tatsächlichen Betriebs­daten Eures Fahrzeugs z.B. realer Kunden­verbrauch übernehmen kann, sind auf dem Kunden­zertifikat folgende Bedingungen aufgeführt:

  1. Es gelten die zum Ausstellungs­datum gültigen AGB der movegreen AG.
  2. Dieses Zertifikat entspricht den vom Kunden bei der Buchung eingegebenen und auf diesem Zertifikat aufgeführten Daten.

Alle von Euch bei der Buchung individuell eingegeben Daten sind auf dem Kunden­zertifikat zur Erfüllung dieser Bedingungen mit aufgeführt. Für weiter­führende Informationen zu diesem Thema, schaut Euch gerne unsere AGB an oder nehmt bei Fragen gerne direkt Kontakt mit uns auf.

Inverkehrbringung von Klimakraftstoffen

Durch die Beschaffung von Nach­haltig­keits­nach­weisen aus dem amtlichen System in einer Partner­schaft mit weiteren Wirtschafts­teil­nehmern veranlasst movegreen die Inverkehr­bringung von Klimak­raftstoffen, über die geltenden gesetzlichen Vorgaben wie Quoten hinaus.

Dabei erfolgt das Inverkehr­bringen von Klima­kraftstoff nach § 37a - Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG) entweder über die Beimischung zu fossilem Benzin- oder fossilem Diesel­kraftstoff oder durch die direkte Inverkehr­bringung von reinem Klimakraftstoff.

Zum Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt­einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelt­einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelt­einwirkungen vorzubeugen.

Einen Nachhaltig­keits­nach­weis im amtlichen System kann nur der Hersteller einer Liefer­menge von Klima­kraftstoff erstellen. Mit der Ausstellung des Nachweises stellt er sicher, dass die Lieferung auf dem deutschen Markt eingesetzt werden kann. Werden Klima­kraftstoffe in der Lieferkette gehandelt, können die jeweiligen Mengen bedarfs­gerecht weiter­gegeben werden.

Unabhängige Auditierung und Zertifizierung des Qualitätsversprechens von movegreen

Um die Erfüllung der hohen Qualitäts­anforderungen von movegreen und des Qualitäts­versprechens „ehrlich nachhaltig“ sicherzustellen, werden die für die Ausstellung der Kunden­zertifikate relevanten Berechnungs­schritte von movegreen zur Ermittlung der Treib­haus­gas­emissionen (Quantifizierungs­methodik) auf der Online-Plattform sowie der konforme Ausgleich zur Nach­haltig­keit des Bio­kraft­stoffs und der damit verbundenen CO₂-Reduktion regel­mäßig überprüft und plausibilisiert.

Die Überwachung erfolgt mindestens jährlich, um die Qualität der Prozesse und die Massen­bilanzierung aus ermittelten Treib­haus­gasen und entwerteten Nach­haltig­keits­nach­weisen zu gewährleisten.

Die verwendeten Nach­haltig­keits­nach­weise für die Bio­kraftstoffe werden über eine amtliches Nach­weis­system geführt, dass die gültigen Anforderungen der EU an die Rück­verfolg­barkeit von Kraft­stoffen nach Bio­kraft­stoff-Nach­haltig­keits­verordnung (Biokraft-NachV) über die gesamte Wert­schöpfungs­kette erfüllt.